Cannabisgesetz (CanG) in Deutschland: Klare Regeln für den Eigenanbau und Konsum

Cannabisgesetz (CanG) in Deutschland: Klare Regeln für den Eigenanbau und Konsum

Das am 1. April 2024 in Kraft getretene Cannabisgesetz (CanG) hat die Rechtslage für Cannabis in Deutschland grundlegend verändert. Es gibt klare Regeln für den privaten Eigenanbau, den Besitz und den Konsum.


 

Was ist jetzt legal?

 

  1. Privater Eigenanbau:

    • Du darfst als volljährige Person bis zu drei weibliche, blühende Cannabispflanzen für den Eigenbedarf besitzen.

    • Diese Pflanzen müssen vor dem Zugriff durch Kinder und Dritte geschützt werden (z. B. durch einen abschließbaren Raum oder Schrank).

  2. Besitz:

    • Du darfst in deiner Wohnung bis zu 50 Gramm getrocknetes Cannabis für den Eigenkonsum besitzen.

    • Außerhalb der Wohnung (öffentlich) ist der Besitz von bis zu 25 Gramm erlaubt.

  3. Konsum:

    • Der Konsum von Cannabis ist grundsätzlich erlaubt, solange er nicht in unmittelbarer Nähe von Minderjährigen stattfindet.

    • Es gibt Sperrzonen rund um Schulen, Kindergärten, Spiel- und Sportplätze. In einem Abstand von 100 Metern zur Eingangstür dieser Einrichtungen ist der Konsum verboten.

    • Der Konsum in Fußgängerzonen ist zwischen 7 und 20 Uhr ebenfalls verboten.


 

Was ist weiterhin verboten?

 

  1. Gewerblicher Handel: Der Kauf und Verkauf von Cannabis im freien Handel (z. B. in Geschäften) ist weiterhin verboten.

  2. Mengenüberschreitungen: Der Besitz von Mengen, die über die erlaubten Grenzen hinausgehen, ist strafbar. Bei geringen Überschreitungen kann es sich um eine Ordnungswidrigkeit handeln, bei größeren Mengen um eine Straftat.

  3. Anbau in der Gemeinschaft: Ab dem 1. Juli 2024 wird der gemeinschaftliche, nicht-kommerzielle Anbau in Anbauvereinigungen (Clubs) möglich sein, die das Cannabis an ihre Mitglieder abgeben dürfen. Der Anbau durch private Einzelpersonen außerhalb der eigenen Wohnung bleibt jedoch verboten.

  4. Weitergabe an Dritte: Es ist illegal, Cannabis, das du selbst angebaut hast, an andere Personen weiterzugeben oder zu verkaufen.

  5. Cannabis am Steuer: Derzeit gilt weiterhin, dass Autofahren unter dem Einfluss von Cannabis strafbar ist. Es wird eine neue Promillegrenze festgelegt, um eine bessere Orientierung zu bieten, die aber noch nicht final umgesetzt ist.

Dieses Gesetz stellt einen ersten Schritt zur Regulierung dar. Informiere dich immer über die aktuellen Regelungen und Änderungen, um dich rechtskonform zu verhalten.

Zurück zum Blog

Hinterlasse einen Kommentar

Bitte beachte, dass Kommentare vor der Veröffentlichung freigegeben werden müssen.